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Kennst Du das Gesetz über Telearbeit in Spanien?

Kennst Du das Gesetz über Telearbeit in Spanien?

Am 22. Dezember 2022 wurde das sogenannte „Gesetz für Startups“ verabschiedet, welches u.a. die Einreise von internationale Arbeitnehmer mit einem neuen Visum erlauben wird.

Dieses neue Visum erlaubt den Aufenthalt in Spanien von ausländischen Arbeitnehmern, damit sie für nicht in Spanien liegende Firmen selbständig oder als Angestellte weiter arbeiten.

Wer kann dieses Visum beantragen?

Personen, die für Firmen ausserhalb von Spanien eine Arbeit oder Beruf ausschliesslich über digitale Medien (digitale Systeme, Telekommunikation und Informatik) ausüben, können dieses neue Visum beantragen. 

„Und selbständig erwerbende Telearbeiter können für eine in Spanien befindliche Firma arbeiten, vorausgesetzt der Prozentsatz an Arbeit liegt unter 20% der Gesamttätigkeit.“

Der Antrag dieses Visum oder die Erlaubnis für die Telearbeit von hochqualifizierte Fachleute setzt voraus:

  • Graduiert oder Doktorand an einer Universität, Businessschule oder Berufsausbildung zu sein.
  • Oder gegebenenfalls mehr als 3 Jahre Berufserfahrung zu haben.

Die Regulierung erfolgt im Artikel 74 bis des Gesetzes 28/2022 vom 21. Dezember über die Förderung des Startup-Ökosystems, nachfolgend die ausschlaggebende Absätze:

  • In der Situation von Aufenthalt für internationale Telearbeit befindet sich der Staatsangehörige eines dritten Staates, der sich in Spanien aufhält, um eine Fernarbeit oder Beruf für nicht in Spanien befindliche Firmen auszuüben, mit ausschliessliche Benutzung von digitalen Medien (digitale Systeme, Telekommunikation und Informatik). Im Falle von Arbeit kann der Aufenthalt Inhaber für internationale Telearbeit nur für nicht in Spanien befindliche Firmen arbeiten. Bei der Berufsausübung kann der Inhaber der Erlaubnis für internationale Telearbeit für eine in Spanien befindliche Firma arbeiten, sofern der Prozentsatz der Arbeit unter 20% seiner Berufstätigkeit bleibt.
  • Den Visum oder Telearbeit Erlaubnis können hochqualifizierte Fachleute, anfordern, die nachweisen graduiert oder Doktorand einer angesehenen Universität, Businessschule oder Berufsausbildung zu sein, oder mehr als 3 Jahre Berufserfahrung zu haben.

Voraussetzungen für den Antrag eines Telearbeiter Visums:

Die Voraussetzungen sind folgende:

  1. Es besteht real und kontinuierlich eine Tätigkeit, für mindestens 1 Jahr, der Firma oder Holding, für welche der Mitarbeiter als Arbeiter oder Berufsfachmann tätig ist.
  2. Die nachweisende Dokumentierung des Arbeits- oder Berufsverhältnisses kann ferngesteuert werden.
  3. Im Arbeitsverhältnis muss die Bindung zwischen dem Arbeiter und die nicht in Spanien befindliche Firma, mindestens für die 3 letzten Monaten und die Erlaubnis der Firma an den Arbeiter, damit er telearbeitet belegt werden.
  4. Im Berufsverhältnis muss die Handelsbeziehung zwischen dem Fachmann und 1 oder mehrere nicht in Spanien befindliche Firmen, mindestens für die 3 letzten Monaten und die Bedingungen, unter welchen er seinen Beruf teleausführt, belegt werden.

Merkmale des Telearbeiter Visum

Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes Visum, höchstens für 1 Jahr, wenn nicht kürzer.

Das internationale Telearbeiter Visum ist für die Geltungszeit eine Erlaubnis für den Aufenthalt und die Telearbeit.

Nach Abschluss des Geltungsjahres können die Telearbeiter, die an den weiteren Aufenthalt in Spanien interessiert sind, die Aufenthaltserlaubnis für internationale Telearbeiter beantragen, wenn er die entsprechende Bedingungen beibehält.

Die bereits legal in Spanien befindliche Arbeiter können andererseits, diese Erlaubnis beantragen, um für eine ausserhalb von Spanien befindliche Firma zu telearbeiten. 

Die Geltung der Erlaubnis beträgt 3 Jahre, wenn nicht für kürzer beantragt.

Hier die Link der Veröffentlichung des Gesetzes im BOE 

https://www.boe.es/boe/dias/2022/12/22/pdfs/BOE-A-2022-21739.pdf

Sollten noch Fragen bestehen, stehen wir gerne über das Formular der Webseite zur Verfügung.

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